Das Steuersparmodell für Ihre Altersversorgung
Für Selbständige und Freiberufler, die nicht die Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist die Rüruprente die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast, profitieren von der attraktiven Steuerersparnis.
Wichtige Zusatzinformationen
- Bereits im Jahr 2017 sind 84 % der eingezahlten Beiträge bis 23.362 Euro für Ledige und für Verheiratete 46.724 Euro als Vorsorgeaufwendungen absetzbar
- Die Absetzbarkeit steigt jährlich um weitere 2% bis die Beiträge im Jahr 2025 zu 100% absetzbar sind
- Die Höhe der jährlichen Einzahlungen können Sie von Ihrer individuellen Situation abhängig machen
- Auch die Einzahlungsintervalle bestimmen Sie selber: monatlich, 2-3 mal pro Jahr oder zum Jahresende
- Eine Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich
- Die Ansprüche sind nicht: vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
- Die Besteuerung findet erst bei Auszahlung der Rente statt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs
- Die Rente kann ganz flexibel ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden
Steuern sparen und Angebote vergleichen
Wie Sie das max. Steuersparpotenzial der Rüruprente voll ausschöpfen und welches Angebot Ihnen die besten Konditionen bietet, das zeige ich Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.
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