Mit Wohn-Riester ins Eigenheim
Der Begriff “Wohn-Riester” wird umgangssprachlich auch als Eigenheim-Rente bezeichnet. Der Staat fördert hierüber gezielt den Bau oder Kauf einer Immobilie für ein mietfreies Wohnen im Alter mit Zulagen und Steuerersparungen. Sie tragen dazu bei, dass sich entweder Ihre laufende Belastung verringert oder sich Ihre Rückzahlungsdauer verkürzt.
Wichtige Zusatzinformationen
- Die Wohn-Riester-Förderung erhalten Sie für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer eigengenutzten Immobilie. Folgende Möglichkeiten bestehen für die Wohn-Riester-Rente:
- Über ein Riester-Darlehen fließen die staatlichen Zulagen direkt zur Tilgung des Immobiliendarlehens ein.
- Riester-Bausparverträge sind ebenfalls förderfähig. Zusätzlich kann die Wohnungsbauprämie integriert werden.
- Kapitalentnahme aus einem laufenden Riester-Vertrag zu Finanzierungszwecken oder zur Sondertilgung.
- Die Eigenheim-Förderung über Wohn-Riester ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Dazu zählen z.B.: Die Immobilie muss selbst genutzt werden, als Hauptwohnsitz dienen und die Immobilie muss sich im Inland befinden. Einliegerwohnungen oder Mehrfamilienhäuser sind nicht förderfähig.
- Die Förderhöhen sind entsprechend der Riester-Rente.
- Zulagenfähige Personen entsprechen ebenfalls der Riester-Rente.
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