Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen, genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können.

Jeder, der ein Tier besitzt. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss. Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung so früh wie möglich mitteilen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung, zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.
Tierhalter, die Tiere gewerblich nutzen, brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wer z.B. sein Tier gegen Bezahlung verleiht, benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Jede Form der gewerblichen Nutzung muss speziell versichert werden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.

Die Tierkrankenversicherung

Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, sein Tier für den Ernstfall abzusichern: Eine Tierkrankenversicherung – die praktisch alles abdeckt – oder eine reine OP-Versicherung, ausschließlich für Operationskosten.

Es gibt nur eine Hand voll Anbieter von Tierkrankenversicherungen und OP-Versicherungen auf dem Markt, die Unterschiede hingegen sind teilweise erheblich. Bei der Auswahl der richtigen Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung muss man viele Kriterien berücksichtigen.

Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Hat man aber sein Tier einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung ein Tierleben lang in Anspruch nehmen.

Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.

Zu beachten ist auch die Begrenzung der Kostenübernahme pro Jahr, die in der Tierkrankenversicherung je nach Anbieter zwischen 250 € und 3.600 € liegt, in der reinen OP-Versicherung zwischen 1.500 € und 3.600 €. Für die Behandlung der Folgen von Verkehrsunfällen im öffentlichen Straßenverkehr und auch in der reinen OP-Versicherung bieten manche Anbieter Versicherungsschutz ohne Kostenbegrenzung. Bei manchen Anbietern erhöht sich die Kostenübernahme pro Jahr, sofern man die Krankenversicherung im vorherigen Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen hat. Teilweise sind auch Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen je Schadenfall vereinbart.

Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Versicherer wird der zwei- oder dreifache Satz bezahlt.

Krankenversicherungen für Tiere können nur für Hunde, Katzen und Pferde abgeschlossen werden.

Versichert ist immer das angegebene Tier. Wenn Sie z.B. zwei Hunde haben, braucht jeder Hund eine eigene Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird bei Vertragsabschluss auch die Chipnummer oder die Tätowierungsnummer abgefragt.

Je nach Gesellschaft ist der Beitrag abhängig von Alter, Geschlecht, der Rasse, der Körpergröße und natürlich von der Tierart.

 

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